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Dies wird mit zunehmendem Alter des Fahrzeuges jedoch
schwieriger, da unterschiedliche Pflegezustände und Kilometer-Laufleistungen
den rein rechnerischen Wert fälschen.
Und spätestens hier entstehen die Probleme der "subjektiven
Bewertung".
Bei Oldtimern sieht die Sache von vorneherein ganz anders aus:
Bei diesen Fahrzeugen spricht man nicht mehr vom Monat der ersten Zulassung,
sondern rechnet nur noch in vollen Jahren. Km-Angaben sind so gut wie
nie aufgeführt, außer bei besonders geringen Laufleistungen.
Im Normalfall lassen sich auch die gefahrenen Kilometer aufgrund des Alters
nicht mehr überprüfen.
Eine Schätzung ist hier auch nicht
angebracht, da die zurückliegende Zeit wegen besonderer Umstände
nicht kalkulierbar ist.
Das wertentscheidende Kriterium bei der Bewertung eines klassischen Fahrzeuges
ist der Pflege- und Erhaltungszustand. Dieser wird unterteilt in einzelne
Zustandsnoten.
Jeder dieser 5 Zustandsnoten kann selbstverständlich ein Marktwert
zugeordnet werden. Diese Zustandsnoten wurden bereits im Jahr 1984 von
Jochen Strauch, dem Gründer der Classic Data entwickelt und erstmals
1985 in der Zeitschrift "Oldtimer-Markt" veröffentlicht.
Note 1
Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität).
Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes
Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten!
Note 2
Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren.
Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn
es die StVZO verlangt').
Note 3
Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber
voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.
Note 4
Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig.
Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht
zu reparieren (bzw. restaurieren).
Note 5
Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert
bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig,
aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.
Es kursierten in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Begriffen, die
versuchten, den Wert eines Oldtimers zu bezeichnen. Die unterschiedlichen
Auslegungen führten immer wieder zu Unsicherheiten, Verwirrungen
und Streitigkeiten. Aus der damals gegebenen Situation heraus haben wir
- die Classic Data - uns darum gekümmert, einheitliche, klare Definitionen
festzulegen. Im Sommer 1992 stellten wir daher ein Forum zusammen, das
aus Experten der Versicherungsbranche und uns bestand. Über diesen
Termin berichtete auch die Zeitschrift "Oldtimer-Markt" in ihrem
Heft 10/92. An diesem runden Tisch wurden folgende Begriffe festgelegt,
nach denen sich inzwischen alle kundigen Beteiligten der Oldtimerszene
richten.
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am
Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt
der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt
bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis
am Privatmarkt und ist somit MwSt-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig
gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag),
die internationalen Auktionsergebnisse (ohne MwSt.) sowie die internationale
Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der
Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen.
Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von §57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz).
Der Marktwert ist MwSt.-neutral.
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht
(§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte
im Falle eines Unfalls aufwenden muß, um ein gleichartiges und gleichwertiges
Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum
Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Hierbei sind nicht
die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen
maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung
des seriösen gewerblichen Handels (incl. MwSt.) - dafür bezahlt
werden muß. Der angegebnene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten)
berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert
ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen
gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten),
zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht-
oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum
normalen Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine
aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis
spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, daß
sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß
nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absulut gleichwertigen Wiederbeschaffung
im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde
der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Quelle: www.Classic-Data.de
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