Bei der Besichtigung von neueren Fahrzeugen hat man es
mit klaren Fakten zu tun.
Daher bleibt wenig Raum für subjektive Eindrücke.
Das Baujahr steht fest, der Kilometerstand kann abgelesen werden, und wenn man sich dann noch den TÜV-Termin und die Profiltiefe der Reifen angesehen hat, kann man unter Zuhilfenahme einer Marktbeobachtungsliste (oder Abschreibungsliste) den Wert "errechnen".

 
 


Dies wird mit zunehmendem Alter des Fahrzeuges jedoch schwieriger, da unterschiedliche Pflegezustände und Kilometer-Laufleistungen den rein rechnerischen Wert fälschen.

Und spätestens hier entstehen die Probleme der "subjektiven Bewertung".

Bei Oldtimern sieht die Sache von vorneherein ganz anders aus:
Bei diesen Fahrzeugen spricht man nicht mehr vom Monat der ersten Zulassung, sondern rechnet nur noch in vollen Jahren. Km-Angaben sind so gut wie nie aufgeführt, außer bei besonders geringen Laufleistungen.
Im Normalfall lassen sich auch die gefahrenen Kilometer aufgrund des Alters nicht mehr überprüfen.

Eine Schätzung ist hier auch nicht angebracht, da die zurückliegende Zeit wegen besonderer Umstände nicht kalkulierbar ist.
Das wertentscheidende Kriterium bei der Bewertung eines klassischen Fahrzeuges ist der Pflege- und Erhaltungszustand. Dieser wird unterteilt in einzelne Zustandsnoten.

Jeder dieser 5 Zustandsnoten kann selbstverständlich ein Marktwert zugeordnet werden. Diese Zustandsnoten wurden bereits im Jahr 1984 von Jochen Strauch, dem Gründer der Classic Data entwickelt und erstmals 1985 in der Zeitschrift "Oldtimer-Markt" veröffentlicht.

Note 1
Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten!

Note 2
Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt').

Note 3

Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.

Note 4

Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

Note 5

Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.



Es kursierten in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Begriffen, die versuchten, den Wert eines Oldtimers zu bezeichnen. Die unterschiedlichen Auslegungen führten immer wieder zu Unsicherheiten, Verwirrungen und Streitigkeiten. Aus der damals gegebenen Situation heraus haben wir - die Classic Data - uns darum gekümmert, einheitliche, klare Definitionen festzulegen. Im Sommer 1992 stellten wir daher ein Forum zusammen, das aus Experten der Versicherungsbranche und uns bestand. Über diesen Termin berichtete auch die Zeitschrift "Oldtimer-Markt" in ihrem Heft 10/92. An diesem runden Tisch wurden folgende Begriffe festgelegt, nach denen sich inzwischen alle kundigen Beteiligten der Oldtimerszene richten.
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne MwSt.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von §57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MwSt.-neutral.

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muß, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MwSt.) - dafür bezahlt werden muß. Der angegebnene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, daß sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absulut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

Quelle: www.Classic-Data.de